Mietbedingungen

Das Wichtigste in Kürze

 

Alter und Führerschein

- Mindestalter 23Jahre und mind. ein Jahr im Besitz des Führerscheins

- Führerscheinklasse B ( 3,5t)

 

Mietpreis und Kilometer

- Preise lt. Saisonpreisliste, zahlbar 30% bei Buchung, Rest mind. 4 Wochen vor Abholung oder wenn kurzfristig gebucht in bar oder per EC- Karte bei Abholung

- 300 km frei je Miettag, je Mehrkilometer 0,35€,

   bei Luxusmobilen 0,80€ je Mehrkilometer

 

Servicepauschale

145,00€ für Wohnmobile, 120,00€ für Wohnwagen, 195,00€ für Luxusklasse

- enthält Übergabe und Rücknahme, gründliche Einweisung, eine gefüllte Gasflasche, WC-Chemie und Toilettenpapier, Außenreinigung, Stromanschlüsse, Kabeltrommel oder Verlängerung, Auffahrkeile, Frischwasserschlauch

 

Kaution

- 1000€ in bar, per Überweisung (Kontogutschrift zur Abholung vorausgesetzt) oder Reservierung Ihrer Kreditkarte

- 2000€ für Morelo oder PhoeniX

 

Reinigungsgebühren

Alle Mobile sind NICHTRAUCHER Fahrzeuge! Wird trotz Rauchverbot im Fahrzeug geraucht, wird eine Reinigungspauschale von 500,00€ erhoben!

- Alle Fahrzeuge werden sauber übergeben, GENAUSO gereinigt müssen Sie zurückgegeben werden. Ist eine Nachreinigung nötig, wird dies bei Rückgabe des Reisemobils mit 150,00€ berechnet, bei starker Verschmutzung nach Aufwand!!!

- Nachreinigung wegen Verschmutzung durch Tiere mindestens 200,00€

- Für die Entleerung / Reinigung wegen Geruchsbildung des Fäkalientanks werden 100,00€ berechnet

 

Abholung, Rückgabe

- Abholung  15.00 - 17.00Uhr

- Rückgabe   9.00 - 11.00Uhr, sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist

 

Auslandsfahrten

- innerhalb der EU möglich

- außereuropäisch nur nach Einwilligung des Vermieters

- Nicht in Kriegs- und Krisengebiete

- KEINE FESTIVALS

 

Haftung

- bei  Unfallschäden Haftung von max. 1000€ je Schaden

- sonstige Schäden werden separat abgerechnet

 

Stornierung

-  > 60 Tage bis Mietbeginn 20% des Mietpreises

-  59 - 15 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises

-  weniger als 15 Tage  vor Mietbeginn 80% des Mietpreises

-   am Tag der Anmietung 95 % des Mietpreises

 

Weiteres entnehmen Sie bitte unten stehenden AGB's!

 

Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Vermietbedingungen werden (soweit wirksam vereinbart) mit Vertragsabschluss über die Buchung eines Reisemobiles oder Wohnwagens Inhalt zwischen den Vertragspartnern, also des Vermieters ( A. Grothe)  und Ihnen zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch.

 

 

 

Allgemeine Vermietbedingungen von A.Grothe

 

1.Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht

 

1.1 Gegenstand des Vertrages mit dem Vermieter ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobiles. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.

 

1.2 Zwischen dem Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet. Die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit aufgrund fortgesetzten Gebrauchs gem. §545 BGB ist ausgeschlossen.

 

1.3 Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen.

 

2.Mindestalter, berechtigte Fahrer

 

2.1 Das Mindestalter des Mieters und jeden Fahrers beträgt 23 Jahre. Jeder Fahrer muss mindestens 1 Jahr im Besitz des Führerscheins Klasse B sein. Vor Übergabe des Fahrzeuges sind vom Mieter und den Fahrern der Führerschein und ein gültiger Personalausweis/Reisepass vorzulegen.

 

2.2 Kommt es zu Verzögerungen bei der Fahrzeugübergabe auf Grund von Nichtvorlage geeigneter Dokumente des Mieters und dessen Fahrer, geht dies zu Lasten des Mieters. Der Vermieter ist dann berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und es finden die Stornoanwendungen des Vermieters Anwendung ( Ziffer 5 )

 

2.3 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den Fahrern gelenkt werden, welche die Papiere vorgelegt haben. Der Mieter ist für das Handeln eines jeden Fahrers während der Mietzeit verantwortlich und hat dafür wie für sein eigenes einzustehen.

 

2.4 Dem Mieter ist es untersagt, dass Fahrzeug an Dritte zu weiterzugeben.

 

 

 

3. Mietpreise, Mietdauer

 

3.1 Der Mietpreis ergibt sich aus den bekannten Saisonpreisen des Vermieters, soweit vertraglich nichts anders bestimmt ist. Der Mietpreis ist vor Fahrzeugübergabe zu zahlen ( in bar, EC  oder Gutschrift auf dem Konto des Vermieters). Bei jeder Anmietung wird eine Servicepauschale fällig, welche im Voraus zu zahlen ist oder spätestens bei Übergabe des Reisemobiles.

 

3.2 Der Tagesmietpreis entspricht pro Nacht und beinhaltet 300 km, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mehrkilometer werden mit 0,35€ je km bei Luxusreisemobilen mit 0,80€ je km berechnet. Mobilitätsgarantie besteht über den Schutzbrief des Vermieters und kann inhaltlich eingesehen werden.

 

3.8 Wird das Reisemobil vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückgegeben, ist der volle Mietpreis zu zahlen.

 

 

 

4. Reservierung und Umbuchung

 

 

 

4.1 Reservierung und Umbuchungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich. Sollte ein bestimmtes Fahrzeug gebucht werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Kunden ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Mehrkosten dürfen für den Mieter damit nicht verbunden sein.

 

4.2 Zur Bestätigung der Reservierung ist eine Anzahlung von 30% zu zahlen. Erst mit Zahlungseingang erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung und die Reservierung ist verbindlich.

 

4.3 Bestätigte Reservierungen dürfen umgebucht werden, sofern beim Vermieter freie Kapazitäten vorhanden sind und die Alternativbuchung mindestens dem Umfang der ersten Buchung entspricht. Ansonsten finden für die Mindertage die Stornobedingungen Anwendung ( Ziff. 5). Ein Rechtsanspruch auf Umbuchung besteht nicht.

 

4.4 Umbuchungen sind nur innerhalb eines Kalenderjahres möglich, d.h. in dem Jahr, indem die erste Buchung erfolgt ist.

 

 

  

5. Stornobedingungen

 

 

Sollte der Kunde von einer verbindlichen Reservierung zurücktreten, werden von der ersten Buchung folgende Stornogebühren fällig:

 

-          bis 60 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises

 

-          bis 15 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises

 

-          weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises

 

-          am Tag der Anmietung 95% des Mietpreises

 

 

 

6. Zahlungsbedingungen und Kaution

 

 

 

6.1 Bei Buchung des Reisemobils werden 30% des Mietpreises fällig.

 

6.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Abholung des Reisemobils fällig. Dies ist in Bar oder per Gutschrift auf dem Konto des Vermieters erfüllt. Bei kurzfristiger Anmietung ist eine Barzahlung bei Abholung möglich.

 

6.3 Die Kaution beträgt 1.000€, für Morelo und PhoeniX 2000€. Sie dient als Sicherheit für alle Ansprüche des Vermieters in Zusammenhang mit dem betroffenem Fahrzeugmietverhältnis und muss spätestens bei Übergabe des Reisemols in bar, als Gutschrift auf dem Konto des Vermieters oder per Reservierung von Kreditkarte hinterlegt werden.

 

6.4 Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung wird die Kaution durch den Vermieter erstattet. Die Rückerstattung erfolgt durch Überweisung.

 

6.5 Zusätzlich zu dem im Voraus vom Mieter entrichtete Mietpreis anfallende Kosten oder Entgelte, werden bei Rückgabe des Fahrzeuges mit der Kaution verrechnet.

 

 

 

7. Fahrzeugübergabe, -rücknahme

 

 

 

7.1 Die Abholung des Reisemobils erfolgt am ersten Miettag ab 15.00 Uhr, die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis 11.00Uhr, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

7.2 Bei Fahrzeugübergabe ist jeweils ein Übergabeprotokoll zu erstellen, indem alle Mängel festgehalten werden. Der Mieter erhält eine Einweisung in die Nutzung des Reisemobils. Der Mieter ist verpflichtet an der Einweisung teilzunehmen. Das Übergabeprotokoll ist von beiden Seiten zu unterschreiben.

 

7.4 Bei verspäteter Rückgabe um mehr als 1 Stunde wird eine Tagesmiete von 150% des Saisonpreises für den Rückgabetag und jeden weiteren Tag fällig. Weitergehender Anspruch auf Schadenersatz des Vermieters bleibt hierdurch unberührt.

 

7.5 Kosten, die durch verspätete Rückgabe entstehen bzw. von einem nachfolgenden Mieter wegen verspäteter Fahrzeugübernahme geltend gemacht werden, trägt der Mieter.

 

7.6 Das Reisemobil muss wieder so getankt zurück gegeben werden, wie es bei Abholung war. Andernfalls berechnet der Vermieter 50,00€ zzgl. des getankten Treibstoffs. Eine Pauschale wird sodann von der Kaution einbehalten.

 

7.7 Das Reisemobil wird an den Mieter innen sauber übergeben und ist in dem selben Zustand wieder zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe ungereinigt, wird eine Reinigungsgebühr von 150,00€ fällig.

 

7.8 Ist der Fäkalientank nicht entleert und gereinigt (Geruchsbildung), zahlt der Mieter für das Säubern eine Gebühr von 100,00€.

 

 

 

8. Verbotene Nutzungen, Haustiere, Sorgfalts- und Obhutspflichten

 

 

 

8.1 Das Reisemobil ist ein NICHTRAUCHERFAHRZEUG. Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet. Kosten, die durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, hat der Mieter zu tragen, mindestens 500,00€. Die dadurch entstehende zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeuges gehen zu Saisontagespreisen zu Lasten des Mieters.

 

8.2 Die Mitnahme von Haustieren ist nach vorheriger Absprache erlaubt. Die durch Tiere erhöhten Reinigungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Nicht gesäubert von Haaren/ Fell  oder Geruchsbildung durch Tiere werden mit einer Nachreinigung von mindestens 200,00€ berechnet, unabhängig von sonstiger Verschmutzung.

 

8.3 Schäden, welche durch Tiere verursacht werden trägt der Mieter zu vollen Lasten. Diese werden von der Kaution abgezogen. Übersteigen die verursachten Schäden die hinterlegte Kaution, verpflichtet sich der Mieter zur umgehenden Zahlung des verursachten Schadens.

 

8.4 Der Mieter verpflichtet sich, dass Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der Übergabe so zu behandeln und zu nutzen, wie es ein auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Mieter verpflichtet auf seine Kosten das Fahrzeug bei extremen Wetterbedingungen ( z.B. Sturm, Hagel, Überschwemmung) entsprechend zu sichern und das Fahrzeug bei Besorgnis wegen Beschädigung durch Vandalismus auf seine eigenen Kosten entsprechend abzustellen. Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund einer fahrlässigen Verletzung seiner Obhutspflicht entstehen. Dies gilt besonders für das Auffüllen von Betriebsmitteln (z.B. Motoröl). Das Fahrzeug ist jeweils ordnungsgemäß zu verschließen.

 

8.5 Dem Mieter ist es untersagt, im Fahrzeug Speisen zu braten sowie geruchsintensive Speisen (z.B. roher Fisch) zu lagern.

 

Es ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

 

Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblichen Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

 

8.6 Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu prüfen, ob das Fahrzeug in einem verkehrssicherem Zustand ist.

 

8.7 Es ist untersagt mit dem Reisemobil zu Musikfestivals oder ähnliches zu reisen.

 

 

 

9. Verhalten bei Unfällen

 

 

 

9.1 Der Mieter hat nach einem Unfall sowie Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

 

9.2 Der Mieter hat den Vermieter selbst bei geringfügigen Schaden einen ausführlichen Bericht einschl. Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter die Erstellung des Protokolls und verweigert dadurch die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet.

 

 

9.3 Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

 

 

10. Auslandsfahrten

 

 

Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

 

 

 

11. Mängel des Reisemobiles

 

 

 

11.1 Schadensersatzansprüche des Mieters für Mängel die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen.

 

11.2 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Reisemobil oder seiner Ausstattung hat der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs schriftlich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Schadensersatzansprüche aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen, es sei denn, Grundlage des Anspruchs ist ein nicht offensichtlicher Mangel.

 

 

 

12. Reparaturen, Ersatzfahrzeug

 

 

12.1 Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Preis von 150,-€ ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.

 

12.2 Führt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel zur Erforderlichkeit einer derartigen Reparatur und lässt der Mieter diesen nicht eigenständig beheben, hat der Mieter den Vermieter den Mangel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Landesspezifische Gegebenheiten (z.Bsp. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters.

 

12.3 Wird das Reisemobil ohne Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter in angemessener Zeit ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Stellt der Vermieter ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung, ist keine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr.1 BGB ausgeschlossen. Wird in diesem Fall vom Vermieter ein Reisemobil einer niedrigeren Preisgruppe angeboten und vom Mieter akzeptiert, erstattet der Vermieter dem Mieter die Preisdifferenz zu dem vom Mieter im Voraus bereits geleisteten Zahlung.

 

12.4 Wird das Reisemobil durch das Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch durch ein Verschulden des Mieters unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung des Mieters gem. §543Abs.II Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen. Stellt der Vermieter ein Ersatzfahrzeug, kann er die anfallenden Transferkosten dem Mieter in Rechnung stellen.

 

 

 

13. Haftung des Mieters, Kaskoversicherung

 

 

13.1 Der Vermieter wird den Mieter nach den Grundsätzen einer Kaskoversicherung bei Teilkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 1000,-€ sowie bei Vollkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 1000,-€ pro Schadensfall haftungsfrei stellen. Die jeweilige Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.

 

13.2 Die Haftungsfreistellung aus Ziff. 13.1 entfällt, wenn der Mieter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

 

13.3 Darüber hinaus haftet der Mieter bei schuldhafter Verursachung in folgenden Fällen:

 

- wenn Schäden aufgrund drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verursacht wurden

 

- wenn der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat, Unfallflucht begeht

 

- wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung aus Ziff.9 bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadengrundes noch der Schadenshöhe gehabt

 

- wenn der Mieter sonstige Pflichten aus Ziff.9 verletzt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die

 

 Feststellung des Schadengrundes noch der Schadenshöhe gehabt

 

-wenn Schäden auf einer nach Ziff. 8 verbotenen Nutzung beruhen

 

- wenn Schäden durch einen unberechtigten Fahrer verursacht werden, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat

 

- wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen ( Höhe, StVO Zeichen 265, Breite StVO Zeichen 264 oder den entsprechenden Landeszeichen ) beruhen

 

- wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen beruhen

 

13.4 Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadenaufstellungskosten kann der Vermieter dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Musterrechnungen für entsprechende Schäden vorlegen.

 

13.5 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, diese beruhen auf einem Verschulden des Vermieters. Der Vermieter behält sich das Recht vor die anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen von der Kaution des Mieter einzubehalten oder dem Mieter in Rechnung zu stellen. Zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,00€ werden dem Mieter je Fall zusätzlich in Rechnung gestellt..

 

13.6 Mehrere Mieter / Nutzer haften als Gesamtschuldner.

 

 

14. Personendaten, Datenschutz, Rechte

 

 

 

14.1 Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert werden. Mindestens für die Zeit, die vom Gesetz vorgegeben werden ( 10 Jahre). Danach kann der Mieter die Löschung verlangen.

 

14.2 Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht ausdrücklich vom Mieter gewünscht wird, z. B. für den Abschluss eines Reiseschutzpakets.

 

14.3 Sofern Behörden Daten des Mieters wegen eines Vergehens während der Mietzeit anfordern, ist der Vermieter verpflichtet, die Daten des Mieters weiter zu geben.

 

14.4 Der Mieter tritt alle Rechte am Bild an den Vermieter ab, welche er dem Vermieter zur Verfügung stellt.

 

 

15. Salvatorische Klausel

 

14.2 Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

 

 

16. Gerichtsstand

 

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Mietvertrag über das Reisemobil ist Erfurt. Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht.

 

 

 

17. sonstige Kosten

 

 

-          0,35€ je Mehrkilometer

 

-          0,80€ je Mehrkilometer bei Luxusklasse

 

-          Frühere Abholung oder spätere Rückgabe in ABSPRACHE 50% vom Saisontagespreis

 

-          Übergabe / Rücknahme an Sonn- und Feiertagen 50,00€

 

-          Nichtmeldung verspäteter Rückgabe um mehr wie eine Stunde 150% vom Saisontagespreis

 

-          Verschweigen von verursachten Schäden 150,00€ pauschal zzgl. Schadenskosten

 

-          Verschweigen des Verlustes von Ausstattung / Zubehör 75,00€ pauschal zzgl. Kosten der Ersatzbeschaffung

 

-          Innenreinigung 120,00€ pauschal bei Buchung vor Fahrtantritt, 150,00€  bei Nachbuchung bei Rückgabe

 

-          Verschmutzung durch Haustiere mind. 200,00€

 

-          Rauchen im Reisemobil mind. 500,00€

 

-          Entleerung / Reinigung Fäkalientank 100,00€ pauschal

 

-          Nachtankung 50,00€ pauschal zzgl. Treibstoffkosten

 

-          Nutzung des Feuerlöschers wegen Unachtsamkeit / Fahrlässigkeit des Mieters 50,00€ pauschal

 

-          Bearbeitungsgebühr für Strafen, Verbote, Mautrechnungen, sonstige vom Mieter verursachte Kosten je Vorgang 25,00€

 

-          Verlust eines Fahrzeugschlüssels OHNE Funkfernbedienung nach Aufwand, mind. 75,00€ 

 

-          Verlust eines Fahrzeugschlüssels MIT Funkfernbedienung nach Aufwand, mind. 195,00€ 

 

-          Außenreinigung bei überdurchschnittlicher Verschmutzung (Schlamm, Teer usw.) 100,00€ pauschal

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gültig ab 08.10.2020